Lt. Versicherung liegt eine Überschwemmung dann vor, wenn überwiegende Teile des Grund und Bodens mit erheblichen Mengen Oberflächenwasser, aufgrund von Ausuferungen oberirdischer Gewässer, Witterungsniederschlägen und Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche, überflutet werden.
Vorsicht:
Fazit: Ob eine vollständige Überschwemmung vorliegt, führt oft zur Diskussion und somit zur Ablehnung.
Teilüberschwemmung ist die Ausuferung von oberirdischen Gewässern, ohne dass eine (komplette) Überschwemmung vorliegt.
Fazit: Dieser neue Baustein löst zum Teil das Problem aus dem o.g. Punkt Überschwemmung/Überflutung. Denn hier wird nicht die komplette Überschwemmung des Grundstückes vorausgesetzt.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung in das Gebäude eindringt.
Fazit: Die Absicherungen für einen Rückstau sind weniger lückenhaft als die für Überschwemmungen.
Es ist der Rückstau versichert, bei dem das Wasser aus Rohren oder deren zugehörigen Einrichtungen austritt, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen.
Fazit: Je nach Situation vor Ort kann dieser Punkt wichtig sein.
Hier werden im Normalfall Schäden durch eindringendes Oberflächenwasser durch Türen, Schächte, Wände und Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, Garagentore und – türen oder über Terrassen oder Balkone versichert.
Vorsicht:
Fazit: Ein sehr wichtiger Baustein, der von uns auf jeden Fall empfohlen wird.
Steigendes Grundwasser, das nicht an die Erdoberfläche austritt.
Vorsicht: